Kaufen – und zwar sofort!

Zugegeben: Ich bin kein Jurist. Deshalb kann und will ich keine rechtliche Bewertung vornehmen bei der Frage, ob der deutsche Staat geklaute Steuerdaten erwerben soll und damit eine gute Möglichkeit zur Verfolgung steuerflüchtiger Bundesbürger wahrnehmen kann. Aus politischer Sicht aber kann es nur eine Antwort geben: Kaufen – und zwar sofort! Wer sein Vermögen auf illegale Weise am Fiskus vorbei ins Ausland schleust, wer bewusst Steuern hinterzieht, dem Staat so einen nicht unerheblichen Schaden zufügt und die Entsolidarisierung der Gesellschaft betreibt, der darf sich auch nicht über mögliche Konsequenzen wundern – denn die sind dann mehr als gerechtfertigt.

Das reflexhafte Verhalten von Union und FDP, die vor Hehlerei und Zusammenarbeit mit Dieben warnen, ist einmal mehr entlarvend: Im Blick haben die Regierungsparteien weder das Interesse des Staates, der von seinen Bürgern Ehrlichkeit bei der Steuererklärung erwarten darf, noch das der Gesamtbevölkerung, die zu einem großen Teil ehrlich ist und hart verdientes Geld völlig korrekt versteuert. Im Gegenteil: Wer jetzt zögert und aus fadenscheinigen Begründungen heraus den Kauf der Daten-CD ablehnt, macht sich in gewisser Weise zum Handlager der Steuersünder. Er signalisiert, dass im Zweifel die Strafverfolgung hinten anstehen muss, dass der eigentliche Kriminelle ungeschoren davon kommt.

Zugegeben: Die feine englische Art ist es nicht, geklaute Daten zu kaufen. Gefordert ist deshalb aber einmal mehr die schwarz-gelbe Bundesregierung. Sie ist in der Pflicht, gemeinsam mit der schweizerischen Regierung endlich Regelungen zu schaffen, damit der Steuerflucht aus Deutschland ein für allemal ein Riegel vorgeschoben wird. Dann muss auch niemand mehr geklaute Daten-CDs kaufen.

Mark Zanger
(Juso-Landesvorstand)

 
 
 

9 Kommentare zu “Kaufen – und zwar sofort!”

  1. Ute Vogt
    31. Januar 2010 um 20:29

    Klar kaufen. Seltsam, dass die CDU zögert – bei der Kronzeugenregelung (Strafmilderung bei Aussage und Hinweisen auf andere Täter) waren Sie doch auch dafür !

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  2. Christian Soeder
    31. Januar 2010 um 23:47

    100% Zustimmung. Das wollen Marktwirtschaftler sein. Dass ich nicht lache…

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  3. Conny Plöger
    4. Februar 2010 um 20:02

    Es ist wieder Karneval in Deutschland, oder?
    Da habe ich mich wohl doch beim letzten mal verwählt. Eben derweil die meisten Politiker aus Juristen bestehen, verstehe ich die Diskussion nicht.Geklaute Bankdaten verwenden???? Vielleicht sollte man mal die Finanzfahnder fragen, warum sie das eigentlich nicht legal hinbekommen?????

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  4. Christian Soeder
    6. Februar 2010 um 20:09

    Deutsche Steuerfahnder haben auf Schwarzgeld in der Schweiz keinen Zugriff.

    Und natürlich ist der Vorgang legal.

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  5. Nikolaus Toth
    6. Februar 2010 um 21:25

    ARD Nachrichten vom 6.2.2010 / 20 Uhr

    Gerne verfolge ich als Schweizer die internationale und speziell die deutsche Politik – sind die Deutschen doch unsere Nachbarn, zu denen wir gerne ein freundliches und freundschaftliches Verhältnis pflegen möchten.

    In aller Freundschaft – ich kann die Aussagen des Herrn Nils Schmid in der erwähnten Tageschau sehr schlecht nachvollziehen und bin überrascht, wie sich Herr Nils Schmid über die Schweizer Rechtssprechung äussert.

    Er äusserte sich dahingehend, dass es auch nach Schweizer Recht zulässig sei, gestohlene Daten zu kaufen und für weitere Abklärungen zu verwenden.

    Ich masse mir nicht zu, dass deutsche Recht so gut zu kennen, das Schweizerische ist mir wohl bekannt. Daten aus einer Unternehmung zu stehlen ist kriminell, gestohlene Daten zu kaufen ist Hehlerei. So versteht das Schweizer Recht diese beiden Taten.

    Die Aussagen des Herrn Nils Schmid treffen somit überhaupt nicht zu und sind total irreführend. Einen Schweizer Bundesgericht Entscheid in einer sehr ähnlichen Situation falsch zu zitieren, würde seine Aussagen auch nicht richtig werden lassen.

    Ich bitte Herr Schmid, die geäusserten Aussagen der Tagesschau zurück zu nehmen und richtig zu stellen. Richtig wäre es gewesen zu sagen, dass Deutschland unter dem Druck deutsche Steuersünder ausfindig zu machen auch nicht davor zurück schreckt, gestohlene Daten zu kaufen.

    Wie Sie die beiden beschriebenen Sachverhalte nach deutschem Recht bezeichnen wollen, ist eine Angelegenheit Deutschlands und mir steht es nicht zu, deutsches Recht zu zitieren oder zu interpretieren.

    Ich kann sehr wohl verstehen, dass deutsche Steuersünder Kriminelle sind und es missfällt mir sehr, dass das Schweizerische Bankgeheimnis dazu missbraucht wird, dem deutschen Staat Steuern zu entziehen. Das Bankgeheimnis wahrt jedoch die persönlichen Rechte. Gerade Deutschland erkennt zur Zeit, wie wichtig dieses Gut der persönlichen Rechte und des Schutzes persönlicher Daten ist in den SWIFT Verhandlungen mit Amerika.

    Die Schweizer Behörden sind hilfsbereit, vielleicht nicht so schnell wie Sie dies wünschen. Unter anderem laufen Gespräche und Verhandlungen mit Deutschland für die Definition eines Amtshilfe Verfahrens, mit dem die Schweizer Behörden bei dringendem und belegtem Verdacht der Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten würden.

    Ich bitte Sie zu verstehen, dass meines Erachtens der Schweizer Rechtsstaat nie und nimmer Auskünfte zu gestohlenen Beweisen geben kann, er würde so die kriminellen Machenschaften und die Hehlerei nur legalisieren und fördern. Dies ist sicher nicht die Schweizer Absicht und sollte meines Erachtens auch nicht Absicht Deutschlands sein.

    Betrachten wir es dieses Thema doch einmal von einer anderen Seite: Wie würden Sie reagieren, wenn Siemens Pläne dem Schweizer Staat angeboten würden zur einer neuen Technologie. Die Pläne wären gestohlen und wir wüssten dies. Würden Sie es gut finden, wenn ein Schweizer Kanton dem Kriminellen dafür zahlen würden, dass er diese Pläne übergibt?

    Genau diese beiden Punkte stören mein Rechtsempfinden im Verhalten Deutschlands sehr: Sie wissen, dass die Daten gestohlen sind und Sie sind sogar dazu bereit, dies zu bezahlen. Es treffen somit meine Vergleiche zu.

    Deutschland unterstützt ein falsches, kriminelles Verhalten. Sie erkennen ja, dass bereits weitere Angebot unterwegs sind.

    Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel, erst recht nicht wenn sie unredlich sind. Gestohlene Daten zu kaufen ist unredlich! Und dies hätte Herr Nils Schmid sagen müssen. Seine Aussagen zum Schweizer Recht sind falsch und in diesem Kontext, bitte gestatten Sie mir dies pointiert zu sagen, ziemlich perfid.

    Ich stehe Ihnen gerne für weitere Kommentare zur Verfügung und danke Ihnen dafür, dass Sie meine Äusserungen Herrn Nils Schmid weiter leiten.

    Freundliche und gut nachbarschaftliche Grüsse
    Nikolaus Toth

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  6. Christian Soeder
    8. Februar 2010 um 14:40

    Lieber Herr Troth,

    danke für Ihren Kommentar. Ich habe Ihren Kommentar weitergeleitet; wenn Sie Nils Schmid kontaktieren möchten, finden Sie unter http://www.nils-schmid.de Kontaktdaten.

    Herzlich, Christian Soeder

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  7. Petra K
    9. Februar 2010 um 20:32

    Recht so:
    http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/steuergeld-stinkt-nicht/

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  8. Michael Wechsler
    19. Februar 2010 um 16:32

    Sehr geehrter Herr Toth,

    Ihr fiktives Beispiel mit den Siemens-Plänen zeigt sehr gut den Unterschied zur Daten-CD der Steuerbetrüger: das eine ist legales, das andere illegales Handeln. So will sich der deutsche Staat nicht etwa die Daten von Schweizer Bürgern beschaffen – die gehen uns in der Tat nicht das Geringste an. Es geht um Angaben, die deutsche Staatsbürger gegenüber ihrem Finanzamt machen müssen, was sie aber (rechtswidrig) unterlassen.
    Würden deutsche Steuerfahnder davon absehen, ihnen nun zugängliche Informationen nicht zu verwerten, würden sie sich des Vorwurfs (und ggf. einem Strafrechtsverfahren!) der Strafvereitelung im Amt aussetzen.
    Dass die Schweizer Behörden kooperieren wollen, hören wir nun schon seit Jahren, und wir hören es gern, denn auch uns Deutschen ist an dem gut-nachbarschaftlichen Verhältnis mit der Schweiz sehr gelegen; (ich habe selbst mehrere Jahre im Thurgau gewohnt). Allein: Den Worten folgen keine Taten. Und solange das so bleibt, müssen die deutschen Steuerfahnder nehmen, was sie kriegen – leider.

    Juristisch wurde bereits in der Vergangenheit alles nahtlos geprüft und für rechtmäßig erachtet. Man muss aber kein Jurist sein, um ein gesundes Rechtsempfinden zu haben. Ein einfacher Arbeitnehmer in Deutschland zahlt von der Quelle weg Steuern und finanziert damit den Staat und all seine Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Sozialausgaben. Aber ausgerechnet einige von denjenigen, die Vermögen haben, schaffen sich ihr eigenes Recht und stellen sich damit über den demokratischen Staat. Haben diese Leute etwa ein besonderes Schutzbedürfnis?

    Es ist schon bizzarr, dass zur selben Zeit, wo führende FDP-Politiker eine Debatte über Sozialschmarotzertum anzetteln, Minister dieser Partei plötzlich den Datenschutz von Betrügern und Kriminellen entdecken, aber kein Problem damit haben, dass der Staat in die Schlaf- und Badezimmer von Sozialtransferempfängern geht, um zu überprüfen, ob da nicht noch jemand unter dem Dach wohnt.
    Es ist ähnlich bizzarr, dass Schweizer Behörden jetzt ein Amtshilfeersuchen an Deutschland richten, um den Verkäufer der Daten-CD aufzuspüren, nachdem sie selbst vorher jedes Ersuchen Deutschlands zur Steuervollstreckung ins Leere haben laufen lassen.

    Ich habe den Eindruck, dass hier endlich einmal das Recht auch für Gerechtigkeit sorgt! Das tut gut.

    Mit freundlichem Gruß
    M. Wechsler

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  9. Nikolaus Toth
    21. Februar 2010 um 01:32

    Sehr geehrter Herr Wechsler

    Ich bedanke mich für Ihren Kommentar und kann Ihren Erklärungen sehr weit folgen und stimme Ihnen in vielen Punkten zu.

    Auch ich finde es mehr als stossend, dass gerade diejenigen deutschen Staatsbürger am Fiskus vorbei ihre Gelder in der Schweiz verstecken, die es eigentlich am wenigsten nötig hätten. Hier gilt es wirklich, alles rechtlich Gesicherte zu unternehmen, damit nach deutschem Recht die Steuern bezahlt werden. Hat der deutsche Staat dazu wirklich nur die Daten CD aus der Schweiz in der Hand? Das Schweizer Bankgeheimnis schützt nämlich nicht nur die Kriminellen.

    Nur so nebenbei – ich bin gespannt, ob sich wirklich alle Steuerschuldigen ermitteln lassen und ob auch jene, welche im öffentlichen Leben eine wichtige und somit gut bezahlte Anstellung haben, genauso überprüft werden. Sie gehören, zumindest was ihr Verdienst ausweist, ebenso zur Gruppe der potentiell Verdächtigen.

    Mit Recht kann man sich auch fragen, warum deutsche Bürger bewusst das Geld nicht wie es sich gehört dem Staate zukommen lassen. Hat der Staat selbst hier etwas versäumt?

    Bei meinem Beispiel mit den Siemens Plänen ging es mir daraum, im Prinzip zu zeigen, dass die beiden Taten Diebstahl und Hehlerei an sich nicht rechtens sind, egal welchen Ursprunges die Daten sind und welchen Inhalt die Daten haben.

    Meines Erachtens gilt es, die Tat des Datendiebstahls vom Inhalt der Daten zu trennen. Ich stehe zu meiner Meinung, dass gestohlene Daten, kriminell erworbene Daten sind und dass sich derjenige, der weiss dass die Daten gestohlen sind, sich mit dem Kauf dieser Daten der Hehlerei schuldig macht.

    In der Konsequenz fällt es nämlich schwer zu argumentieren, dass Mitarbeiter einer Unternehmung persönliche Daten weiterhin vertraulich behandeln sollen, wenn es Staaten gibt, die gutes Geld dem gierigen Verkäufer für den Datenklau zu bezahlen bereit sind. Wäre es dem Kriminellen darum gegangen, Steuergleichheit und Gerechtigkeit zu schaffen, dann hätte er ja versuchen können, die gestohlenen Daten dem deutschen Staat umsonst zukommen lassen können. Wird der Kriminelle seine Einkünfte in Deutschland versteuern?

    Datenschutz an sich ist ein Gut, dass nicht abwieglerisch das eine Mal beachtet und das andere Mal missachtet werden kann. Es gilt hier rechtliche Prinzipien einzuhalten. Ich will nicht, dass mittels SWIFT alle meine Finanztransaktionen einem anderen Land automatisch zur Verfügung gestellt werden.

    Bitte bezichtigen Sie mich nicht ein ungesundes Rechtsempfinden zu haben, nur weil ich Recht im Grundsatz angewendet sehen will. Es gibt für mich in dieser Sache kein Abwägen, unabhängig von der anzustrebenden Gerechtigkeit.

    Gestohlene Daten sind nun mal eben nicht “zugängliche Informationen” und dies wissen die deutschen Steuerfahnder auch.

    .. und zum Schluss noch ein Gedankenspiel. Was wäre, wenn es überhaupt gar keine Daten CD’s gäbe?

    Freundliche Grüsse
    N. Toth

    Gut oder schlecht: Daumen hoch 0 Daumen runter 0

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